- 1.
den Namen, den Sitz und den Bezirk der Handwerksinnung sowie die Handwerke, für welche die Handwerksinnung errichtet ist,
- 2.
die Aufgaben der Handwerksinnung,
- 3.
den Eintritt, den Austritt und den Ausschluß der Mitglieder,
- 4.
die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge,
- 5.
die Einberufung der Innungsversammlung, das Stimmrecht in ihr und die Art der Beschlußfassung,
- 6.
die Bildung des Vorstands,
- 7.
die Bildung des Gesellenausschusses,
- 8.
die Beurkundung der Beschlüsse der Innungsversammlung und des Vorstands,
- 9.
die Aufstellung des Haushaltsplans sowie die Aufstellung und Prüfung der Jahresrechnung,
- 10.
die Voraussetzungen für die Änderung der Satzung und für die Auflösung der Handwerksinnung sowie den Erlaß und die Änderung der Nebensatzungen,
- 11.
die Verwendung des bei der Auflösung der Handwerksinnung verbleibenden Vermögens.