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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Abgabenordnung (AO)
§ 38
Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
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